Schulgemeinschaft (FOBOSO):
"Die Schulgemeinschaft ist bestrebt, im Rahmen der gestärkten Eigenverantwortung der Schule das Lernklima und das Schulleben positiv und transparent zu gestalten und Lösungen vor Ort zu finden.“
§ 3
Die Schulgemeinschaft ist zur Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit verpflichtet. Dabei ist sie bestrebt, die Gestaltungsräume, die der Schule zur Erfüllung ihrer komplexen Aufgaben vor dem Hintergrund sich ändernder pädagogischer, personeller und struktureller wie auch beruflicher und technologischer Anforderungen eröffnet werden, eigenverantwortlich zur Weiterentwicklung zu nutzen.
§ 45 - Schulaufgaben
(2) An die Stelle einer Schulaufgabe kann für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse eine andere individuelle Leistung einer Schülerin oder eines Schülers treten, z.B. der Beitrag zu einer Projektarbeit. Die an die Stelle einer Schulaufgabe tretenden Leistungen müssen den Anforderungen einer Schulaufgabe gleichwertig sein.